Das wollte ich schon seit längerem machen. Im Ziegeunerwäldchen mit anpacken, diesem verwunschenen Refugium.
Allerdings - 9 Uhr - das ist nicht so meine Zeit. "10 Uhr reicht auch" sagte ich mir. Es dauerte dann doch noch etwas länger bis ich am richtigen Ort angekommen war. Es lohnt sich vorher eine Wegbeschreibung einzuholen. Die Geräusche der Kettensägen wiesen mir letztlich den Weg. Ein gutes Dutzend Leute waren schon am Arbeiten und ich wurde freundlich begrüßt und eingewiesen. Abgeschnittene Äste wurden zu mehreren Schutzhecken aufgetürmt (für Vögel und Kleinlebewesen). Ein Baum, der auf den Feldweg zu stürzen drohte, würde gefällt und klein geschnitten. Es gab viel zu schleppen. Nach einer Stunde war ich schon ganz schön aus der Puste. Aber es fühlte sich gut an. Gegen Mittag zog der Duft des Grillfeuers durch die Luft. Langsam sammelten sich alle mit erhitzten und zufriedenen Gesichtern um das Feuer und die Getränkekiste. Es gab sogar selbst gebackenen Kuchen und frischen Kartoffelsalat. Gegenseitiges Schulter klopfen und Gedankenaustausch. Ein wirklich befriedigender Vormittag.
Text und Bilder: Petra Kaps
Am 18 November 2023 kamen 17 Freiwillige zusammen, um bei kühlem, aber trockenem Wetter und sehr guter Stimmung Hand anzulegen. Zum Arbeitseinsatz am Südrand des Ziegeunerwäldchens hatte der Vorstand eingeladen. Die Hecken an den Streuobstbäumen wurden zurückgeschnitten und das Schnittgut wurde als Totholzhaufen aufgeschichtet. Einige Hybridpappeln wurden gefällt. Altgras wurde, mit dem kürzlich von der BINGO Umweltlotterie gespendetem Freischneider, zurückgeschnitten. Zum Abschluss gab es ein gemütliches Zusammensein bei Bier, Bratwurst, Kartoffelsalat und selbstgebackenem Kuchen.
Allen Helfern ein herzliches Dankeschön.
4.12.2023 Text Michael Borgolte
Fotos Nabu Springe / M. Borgolte
Noch kennen wir sie als Luftakrobaten und Glücksbringer: Schwalben. Jahrhundertelang waren sie für uns selbstverständliche Mitbewohner. Trotz ihrer Anpassung an die von uns Menschen geprägte Landschaft, gehen die Schwalbenbestände teils dramatisch zurück. Schwalben finden heutzutage immer seltener geeignete Nistmöglichkeiten und auch das Nahrungsangebot wird knapp. Das hat mehrere Ursachen: In Städten verschwinden Nester häufig durch Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden oder werden absichtlich entfernt. Die zunehmend intensivierte Landwirtschaft mit ihren Monokulturen, der Rückgang der Weidewirtschaft und der Einsatz von Pestiziden sowie der immense Rückgang fliegender Insekten bieten Schwalben ebenso schlechte Überlebensvoraussetzungen. Feldwege, Einfahrten und Dorfplätze werden immer öfter versiegelt, sodass Schwalben kaum noch Pfützen und Lehm für ihren Nestbau finden.
Aus diesem Grund will der NABU-Springe den Bestand der heimischen Schwalbenarten (Rauch und Mehlschwalben) sowie der Mauersegler erfassen, um diese besser zu schützen.
Der Nabu Springe wäre allen Springer Bürgern dankbar, wenn sie für das Jahr 2024 Bruten an Ihren Häusern, oder aber auch an fremden Häusern mitteilen würden. Die Daten werden ausschließlich für die Auswertung der Erfassung der Schwabenvorkommen in den verschiedenen Stadtteilen verwendet.
Zur Unterstützung werden Schwalbenbetreuer gesucht, die in ihrem Stadtgebiet den Schwalben auf die Schliche kommen möchten.
Noch eine Bitte an alle Hausbesitzer:
Die mühselig gebauten Nester der Schwalben werden in der Regel jedes Jahr wieder benutzt und bei Bedarf auch renoviert. Deshalb bitte nie alte Nester entfernen. Auch das Anlegen einer kleinen
Lehmpfütze ist für den Menschen eine Kleinigkeit, aber für die Rauch und Mehlschwalben nötig, um ihre Nester bauen zu können.
Desweitern möchten wir über die Aktion: “Schwalbenfreundliches Haus” informieren.
Besonders Schwalbenfreundliche Menschen werden auch 2024 wieder vom NABU mit einer schönen Plakette für ihr Haus belohnt.
Voraussetzungen dafür sind:
Also scheuen sie sich nicht, sich zu melden, sie sollen dafür belohnt werden, wenn sie sich für unsere geschundene Natur einsetzen. Außerdem können sie damit Vorbild für unsere Mitmenschen sein.
Die Meldungen sind bitte bis zum 1. September unter schwalben@nabu-springe.de abzugeben.
Weitere Informationen auch unter www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/artenschutz/schwalben
Michael Borgolte
2. Vorsitzende NABU Springe
Seit Jahrzehnten betreut der NABU Springe im Stadtgebiet mehrere hundert Nistkästen - derzeit circa 500 Stück. Jedes Jahr werden die Nistkästen kontrolliert und gereinigt. Dabei kommt es auch immer wieder zu kuriosen Entdeckungen. Im großen Deister zum Beispiel bereitet sich der Siebenschläfer regelmäßig ein kuscheliges Plätzchen im Inneren der Nistkästen und blickt einem bei der Kontrolle verschlafen entgegen. Aber auch verlassene Hummelnester oder für den Winter angelegt Nusslager kommen immer wieder vor. In den meisten Fällen aber lässt sich feststellen, ob und welche Vogelart den Nistkasten im Frühjahr zur Aufzucht der Brut genutzt hat und ob dies erfolgreich war. Damit der NABU Springe auch weiterhin diese hohe Anzahl an Nistkästen betreuen kann, suchen wir Helfer, die eigenständig ein kleines Gebiet an Nistkästen betreuen.
Am 22. September 2023 trifft sich der NABU Springe um 13:00 Uhr am Wisentgehege (beim Eingang) um gemeinsam einige der dort aufgehängten Nistkästen zu kontrollieren. Wer sich vorstellen kann, ein kleines Gebiet eigenständig zu kontrollieren, ist herzlich eingeladen bei diesem Termin dabei zu sein. Dort werden die grundlegen Dinge erklärt und gezeigt, wie man eine solche Kontrolle durchführt. Auch danach ist niemand auf sich allein gestellt, sondern es sind immer genug Ansprechpartner vorhanden, die bei Fragen weiterhelfen. Wer bei dem Termin im Wisentgehege nicht bei sein kann, aber trotzdem ein Nistkastengebiet übernehmen möchte, kann sich gerne an den NABU Springe wenden (info@nabu-springe.de).
Bild: Michale Borgolte | Text: Katherina Tschöpe
Der Riesenbärenklau oder auch Herkulesstaude ist eine der bekanntesten eingewanderten Problempflanzen. Er wächst "flächendeckend" in unserem Vogelschutzgebiet Dammfeld – südlich der B 217. Die
teilweise großen Bestände bereiten uns Naturschützern große Probleme. Sie zu beseitigen ist mit immensem Aufwand verbunden. Die ursprünglich aus dem Kaukasus stammende Pflanze gehört zu den
invasiven Arten, verdrängt heimische Pflanzen und ist gefährlich. Der Pflanzensaft führt in Kombination mit Sonnenlicht zu schweren Verätzungen auf der Haut. Diese verliert ihren natürlichen
UV-Schutz - und der Pflanzensaft kann auch noch einige Tage nach dem Kontakt wirken.
Im Rahmen von jährlichen Pflegearbeiten haben einige freiwillige Helfer unter der Leitung von Michael Borgolte diese Arbeiten übernommen. Sie müssen sich gut vor einer Berührung mit der Pflanze
(körperbedeckende Kleidung und hohe Schuhe) schützen und wurden zuvor entsprechend eingewiesen.
Vorsichtig tasten wir uns an den Riesenbärenklau-Bestand heran. Einige Blütenstände sind zu sehen. Hier wurde bereits in den letzten Jahren regelmäßig gemäht. So braucht die zweijährige Pflanze
wieder etwas Zeit, um neue Blüten zu bilden. Häufige Mahd mit der Sense ab Anfang April bis in den Oktober ist eine Abwehrmöglichkeit. Auch das Abschneiden der Dolde vor der Samenbildung ist
eine erfolgversprechende Möglichkeit die Pflanze loszuwerden.
Der Riesenbärenklau ist ziemlich potent, um das salopp zu sagen. Eine Pflanze bildet im Jahr zwischen 20.000 und 40.000 Samen. Die Samen können sich bis zu zehn Jahre in der Erde halten. Seine
XXL-Dolden ähneln den Dolden des heimischen Wiesen-Kerbel, sind nur um ein Vielfaches größer. Vom Wind können sie bis zu 100 Meter weit verbreitet werden, von Tieren und Flüssen aber
kilometerweit.
Wir werden hier noch auf Jahre regelmäßig Pflegearbeiten durchführen müssen.
Gefühlt sind erste Erfolge sichtbar, so breitet sich bereits im Randbereich die Brombeere und im Bestand der Weißdorn auf den Flächen aus, wo in den letzten Jahren der Bärenklau regelmäßig
entfernt wurde. Durch den Schattenwurf dieser Pflanzen werden die Wuchsbedingungen des Bärenklaus deutlich verschlechtert.
Um diese „Herkulesarbeit“ weiterhin durchführen zu können, benötigen wir eure Unterstützung. Wer zukünftigen bei diesem oder ähnlichen Arbeitseinsätzen dabei sein möchte, kann sich unter
info@nabu-springe.de melden. Wir freuen uns über jede helfende Hand.
Foto und Text: Michael Borgolte
Erfreuliche Nachrichten aus dem Ziegeunerwäldchen.
Seit 2020 - zum vierten Male in Folge - konnten die Storcheneltern jeweils 2 Jungtiere erfolgreich durchbekommen.
Am 11.03 diesen Jahres konnte ich den ersten Storch am Ziegeunerwäldchen sichten.
Am 2 April traf dann auch das Weibchen ein.
Am 7.04 beobachtete ich die Paarung und anschließend begann die Bruttätigkeit.
Am 21.05 konnte die geschlüpften Jungen mithilfe eines Spektivs auch bestätigen.
Anfang August haben die jungen Störche ihre Eltern verlassen und sind Richtung Süden aufgebrochen.
Hoffen auf eine erfolgreiche Wiederkehr im nächsten Jahr 2024.
Michael Borgolte
2. Vorsitzende NABU Springe
Bilder: Michael Borgolte
Wenn Sie einen Kamin haben, dann kann es Ihnen wie der Familie Wahl aus Bad Münder passieren, dort hatte sich eine Beitflügelfledermaus im Holzofen verirrt. Für diese kleinen Tiere ist ein
Schornstein ein scheinbares sicheres und gut geschütztes Versteck. Leider kann diese Zufluchtsstätte schnell zur tödlichen Falle werden. Die Fledermäuse haben oft keine Möglichkeit, durch den
engen und glatten Kamin beziehungsweise das Ofenrohr zu entkommen, und sterben schließlich elendig.
Fledermäuse im Kamin werden leider nicht immer sofort bemerkt. Da die Tiere erst mit dem Einsetzen der Abenddämmerung aktiv werden, sollten Sie gerade dann aufmerksam werden, wenn zu dieser Zeit
Geräusche oder ein Rascheln im Kaminabzug wahrzunehmen ist.
Die weibliche Breitflügelfledermaus in Bad Münder hatte Glück, sie wurde rechtzeitig durch das Glasfenster des Ofens entdeckt.
Familie Wahl wendete sich an den NABU und Michael Borgolte führte dann die Rettungsmaßnahmen durch. Beim ersten Eintreffen wurden die Schamottesteine des Ofens abgenommen- aber von einer
Fledermaus war nichts zu sehen. Die Rettungsaktion wurde daraufhin abgebrochen. Zwei Stunden später meldete sich die Familie erneut – das kleine Säugetier hat sich wieder an den Schamottesteinen
im Ofen aufgehängt.
Nun wurde die handflächengroße voll mit Ruß bedeckte Breitflügelmaus fachmännisch abgenommen und zur Leiterin des BUND Fledermauszentrum Frau Dr. Renate Keil nach Hannover gefahren. Dort wurde
sie mehrfach gebadet und wieder aufgefüttert. Nach gut einer Woche konnte diese in Bad Münder wieder in Freiheit entlassen werden.
Um zu verhindern, dass sich die Fledermäuse oder Vögel in Ihrem Kamin ansiedeln, sollten Sie diesen absichern. Das gelingt Ihnen mit einem engmaschigen Gitter, welches oben auf der
Schornsteinendung angebracht wird.
Sicher ist auch der Schornsteinfeger dazu bereit, bei der nächsten Reinigung ein Gitter über das Rohr zu stülpen, wenn Sie es vorbereitet haben.
Bitte schauen Sie als Ofenbesitzer öfter mal im Kamin nach, ob sich nicht ein neuer Bewohner verirrt hat.
Michael Borgolte
2. Vorsitzende NABU Springe
Bilder: Michael Borgolte
Fledermaus-Führungen werden vom NABU Springe seit Jahren im Rahmen der Ferienpassaktion der Stadt Springe angeboten. Insgesamt wurden in diesem Jahr 5 Führungen mit insgesamt über 150 Kindern samt Eltern im Volkspark Springe durchgeführt.
Auf den Führungen wird stets thematisiert, unter welchen Problemen die Fledermäuse leiden. Das dramatische Insektensterben wirkt sich auch negativ auf die Fledermausbestände aus. Neben Nahrungsmangel leiden Fledermäuse außerdem stark unter Wohnungsnot. Durch die Sanierung alter Gebäude und das Abholzen von alten Bäumen finden Fledermäuse immer weniger Unterschlupf.
Die heimischen Fledermauspopulationen sind noch weit von einer positiven Bestandsentwicklung entfernt. Fünf Arten gelten in Deutschland als stark gefährdet, drei sind sogar vom Aussterben bedroht. Weitere sind gefährdet oder stehen auf der Vorwarnliste.
Jeder von uns etwas zur Verbesserung der Lebendsituation unsere Fledermäuse beitragen kann, z.B. seinen Garten insekten- und fledermausfreundlich gestalteten. Insektenreiche Blumenwiesen statt Einheitsrasen, heimische Sträucher und Stauden statt Thujahecken. Nachtblühende, nektarreiche Blütenpflanzen locken durch ihren Duft Nachtfalter an, die Lieblingsspeise vieler Fledermäuse. Wer Fledermäuse in den eigenen Garten lockt, wird bald feststellen, dass sie kein bisschen gruselig sind, sondern faszinierende Flugkünstler, die in den Abendstunden ihr ganzes Können zeigen.
Michael Borgolte
2. Vorsitzende NABU Springe
Einmal mehr hat der NABU Springe im Rahmen der Ferienpaßaktion zur Gewässeruntersuchung eingeladen. Erfreulich: Beide Termine am 11. und 13,. Juli waren schnell mit je 12 Schulkindern
ausgebucht. Sie folgten dem Aufruf, den Bach auf dem Gelände der Grundschule in Bennigsen einmal genauer unter die Lupe zunehmen. Tage zuvor hatte Wilfried Pilz,
NABU-Mitglied und Beteiligter an der Aktion, leider erneut dort gedankenlos entsorgten Müll sowie einige Flaschen aufsammeln müssen, um Verletzungsgefahren
vorzubeugen. Zudem konnte er vermelden, dass sich trotz der anhaltenden Trockenheit der Bach noch „im Fluss“ befand. Also „grünes Licht“ für die Aktion.
Ausgerüstet mit Küchensieben oder engmaschigen Keschern, durchsichtigen Gefäßen und natürlich Gummistiefeln warteten die Teilnehmer ungeduldig auf ihren Untersuchungseinsatz. Nach kurzer
Begrüßung und Einweisung der jungen Gewässer-Akteure gab es in paar Tipps zur erfolgversprechenden Vorgehensweise. Begleitet und unterstützt von den NABU-Mitgliedern
Wilfried Pilz, Andres Isleif und C.Albert verteilten sich drei Kleingruppen auf den Bachlauf von der Bachtreppe an der Rückseite des Sporthalle bis zum Fußgängerübergang zum
Sportplatz. Zudem war Günther Wall als 1.Vorsitzender und Fotoexperte mit von der Partie, der für großartige Fotos von beiden Aktionen sorgte.
Die begeisterten Akteure im Alter von 6 bis 10 Jahre kescherten zwischen Wasserpflanzen, hoben vorsichtig Steine oder versuchten ihr Forscherglück in kleinen Bachgumpen.Auch Schlamm
und Sand wurden nicht ausgelassen.Schon nach kurzer Zeit fanden verschiedene Kleinstlebewesen ihr vorübergehendes Zuhause in dafür mitgeführten durchsichtigen Plastikbehältern.Viele Fragen wurden
gleich an Ort und Stelle beantwortet, der „Fang“ von den Beteiligten begutachtet.
Schließlich wurden sämtliche Lebewesen beim NABU-Experten Andreras Isleif abgeliefert und dort, nach Arten getrennt, in Plexibehältern, teilweise mit integriertem Vergrößerungsglas
(Becherlupen)übernommen. Die Bestimmung der einzelnen Kleinlebewesen wurde mit Spannung verfolgt und ein erstaunlicher Kleintierreichtum festgestellt.Größte Lebewesen und eine Besonderheit
waren die dreistacheligen Stichlinge, stehen sie doch auf der „Roten Liste“ der stark gefährdeten heimischen Fischarten, die tw. sogar in kleinen Gruppen an verschiedenen Bachstellen festgestellt
wurden.
Viele Bachflohkrebse , aber auch einige Kaulquappen von künftigen Wasserfröschen, Köcherfliegenlarven, (Blut)Egel, Wasserläufer und Kleinspinnen zählten zur Ausbeute der
Aktion.
Alle Tiere wurden anschließend wieder wohlbehalten in ihren Bach entlassen.
Die mit Spannung erwartete Bestimmung der Wasserqualität durch Ermittlung des ph-Wertes (Wert 7,5 – 8 ; optimal sind 7,0) mit Teststreifen zeigte mit dem Wert von
7,8 auf der Testscala ein zufriedenstellendes Ergebnis: Wasserqualität der Klasse 1-2 (gering belastet) .Auch das Vorkommen der festgestellten Wassertiere ließ bereits auf eine solche
Bewertung schließen.
So waren dann auch alle Beteiligten mit Erlebnis und Ergebnis zufrieden.
Aufgrund der positiven Resonanz soll am 10.08.23 eine zusätzliche Gewässeruntersuchung stattfinden.
Text: Christian Albert; Bilder: Günther Wall
Familie Sander- Rolle befällt Wehmut, wenn sich „ihre Flugkünstler“ jedes Jahr auf den Weg nach Afrika machen. Wir werden das abendliche Zwitschern und die akrobatischen Flugmanöver „unserer“ Schwalben vermissen. Seit über 60 Jahren wohnt das Ehepaar in Springe und genauso lange nisten Schwalben unter ihrem Dach. In dem Doppelhaus waren bei dem Ehepaar Sander- Rolle 4 Nester mit Mehlschwalben besetzt. Bei Ihrer Mieterin Frau Volkova waren auf der gegenüberliegenden Seite drei Nester mit Mehlschwalben besetzt. Frau Volkova kontrolliert jeden Abend mit ihrer Mutter, ob die kleinen Schwalben auch von ihren Eltern gefüttert werden. Sollte einmal ein Nest abfallen, so befestigt Herr Rolle einen Karton unter dem Dachvorsprung und setzt die Schwalben hinein, bis jetzt haben die Schwalbeneltern die Jungen immer wieder gefüttert. Vor einigen Jahren habe ich Kunstnester aus Holzbeton angebracht, aber diese haben die Schwalben nicht angenommen. Darum habe ich die Einflugöffnung vergrößert, so dass die Schwalben sie sich selbst passend zubauen können. Daraufhin wurden die Nester angenommen, so Herr Rolle.
Für diesen jahrelangen Einsatz überreicht Michael Borgolte, der 2. Vorsitzende des NABU Springe, dem Ehepaar Sander -Rolle und an Frau Volkova eine „Schwalbenplakette“.
Mit dem Projekt „Hier sind Schwalben willkommen“, will der NABU auf die Situation der Schwalben aufmerksam machen, und die Bürger belohnen, welche sich für unsere geschundene Natur einsetzten.
Trotz ihrer Anpassung an die von uns Menschen geprägte Landschaft, gehen die Schwalbenbestände teils dramatisch zurück. Schwalben finden heutzutage immer seltener geeignete Nistmöglichkeiten und auch das Nahrungsangebot wird knapp. Das hat mehrere Ursachen: In Städten verschwinden Nester häufig durch Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden oder werden absichtlich entfernt. Die zunehmend intensivierte Landwirtschaft mit ihren Monokulturen, der Rückgang der Weidewirtschaft und der Einsatz von Pestiziden sowie der immense Rückgang fliegender Insekten bieten Schwalben ebenso schlechte Überlebensvoraussetzungen. Feldwege, Einfahrten und Dorfplätze werden immer öfter versiegelt, sodass Schwalben kaum noch Pfützen und Lehm für ihren Nestbau finden. „Schwalben sind eine wichtige und wertvolle Art unserer heimischen Kulturlandschaft und verdienen unseren besonderen Schutz“, so Michael Borgolte anlässlich der Verleihung.
Weitere Informationen zum Schwalbenschutz und zur Bewerbung für die Plakette „Hier sind Schwalben willkommen“ unter www.nabu.de.
Text und Bild: NABU Springe / M. Borgolte
Anfang Juni war unsere NAJU Gruppe mit unserem neuen Stadtförster Fabian Neubert im Wald in der Nähe der Sophienhöhe/Waldfriedhof. Von Fabian haben wir viele neue und interessante Informationen zu Borkenkäfern, roten Waldameisen und Fichten gelernt und wie alles miteinander zusammenhängt. Vielen Dank an Fabian für seine Zeit und die tolle Führung. Es hat allen Kindern viel Spaß gemacht. Jetzt geht die NAJU in die Sommerpause und trifft sich am 06.09.2023 wieder.
Seit vielen Jahren pflegen wir als Naturschutzbund Springe schon Streuobstwiesen am Ziegeunerwäldchen, am Forsthaus Mühlenbrink, in Avesrode, in Dahle und in Altenhagen.
Im Vorfelde wurden Baumpaten gesucht, welche sich bereit erklärten, einen oder mehrere der Obstbäume in der „Trockenzeit“ regelmäßig zu bewässern.
Am 25. Februar konnten wir über 30 Helfern, zum Teil Familien mit ihren Kindern begrüßen und die 22 hochstämmigen Streuobstbäume anpflanzen.
Es zeigt sich, dass ein starkes Bedürfnis bei der Bevölkerung vorhanden ist, sich aktiv für ihre Umwelt einzusetzen und die – oft ausgeräumte- Landschaft wieder bunter und attraktiver für Mensch und Tiere zu gestalten.
So wird nebenbei die Qualität des Naherholungsgebietes deutlich aufgewertet.
Ein angepflanzter Obstbaum bietet in den nächsten Jahrzehnten vielfältige Lebensbereiche wie den Baumstamm, Blätter, Knospen, Blüten und Früchte, unterschiedlich ausgeprägte Kronenbereiche sowie
Spalten, Höhlen, Tot- und Moderholz. Damit trägt er einen erheblichen Teil zur biologischen Vielfalt bei. Die Obstbaumreihe bereichert nun die monotone Agrarlandschaft und sie ist ein wertvolles
Rückzugsgebiet für viele Tier- und Pflanzenarten, die dort sonst keinen Lebensraum mehr finden. Auch können nun Insekten, Vögel, Fledermäuse und andere Kleinsäger die Baumreihe als sicheren
Verbindungsweg zwischen Eldagsen und den Waldgebieten bei Farrensen nutzen.
Ein besonderer Dank geht an die Niedersächsischen BINGO Umweltstiftung, die das Projekt finanziell unterstützt hat.
Wir planen für den nächsten Frühling eine Erweiterung der Obstbaumreihe. Wer Interesse hat eine Baumpatenschaft zu übernehmen, meldet sich bitte unter info@nabu-springe.de
Text: Michael Borgolte | Fotos: Günther Wall
Bei diesem frühjährlichen Arbeitseinsatz lag der Schwerpunkt in der Pflege unserer Obstbäume. Glück hatten wir wieder einmal mit dem Wetter. Es war trocken und windstill.
Beim Baumschnitt wurde das Totholz, sowie angebrochene und sich kreuzende Äste entfernt.
Da die Hecken in den letzten Jahren regelrecht in die Bäume hineingewachsen sind, wurden diese auf den „Stock“ gesetzt umso den Obstbäumen wieder ein freies Wachstum zu gewähren.
Parallel dazu wurden einige Weiden geschneitelt. Die anfallenden Äste wurden als Totholzhecke aufgeschichtet, um zusätzlich Lebensraum für Vögel und Kleinsäuger zu schaffen. Auch unsere Biber erfreuen sich nachweislich an dem ausliegenden „Futter“
Allen Helfern ein herzliches Dankeschön.
Text und Fotos: M.Borgolte
Viele unserer NABU-Grundstücke sind mit Hecken eingefriedet. Sie bieten Lebensraum und Unterschlupf für viele Tierarten. Solche Lebensräume müssen aber regelmäßig gepflegt werden. Hecken neigen dazu, sich auszubreiten und Wege und Straßen zu beengen, wie in Sedemünder und am Raschen Siek.
Hier wurde das zurückgeschnittene Schnittgut als Reisighaufen aufgeschichtet und biete nun einen interessanten Lebensraum für Kleinsäuger, Vögel und Insekten.
Nachdem im Sommer 2022 das Schilf am Krötenteich entfernt wurde, haben wir uns im Dezember, die am Teichrand stehenden Kopfweiden und Bäume vorgenommen.
Wie ein wild struwweliger Haarschopf ragten die Weidenruten in alle Richtungen. Nach vier Jahren Pause war es nun wieder Zeit, „Baumfrisör“ zu spielen.
Kopfweiden sind einer der vielfältigsten Lebensräume der Kulturlandschaft, sie müssen aber regelmäßig gepflegt werden, sonst brechen sie auseinander. Mit einer Motorsäge ging es den Kopfbäumen an die Frisur. Leider finden wir keine Abnehmer für die Weidenruten, so wurden sie zur Grünschnittsammelstelle nach Altenhagen abtransportiert.
Übrigens:
undesnaturschutzgesetz (BNatSchG § 39) ist es verboten, Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.
Seit dem 14. Oktober wird in unseren Zeitungen regelmäßig über den Konflikt Naturschutz / Downhill-Fahrer im Deister berichtet.
Diese Extremsportler fahren abseits befestigter Wege mit hohem Tempo die Deisterhänge hinab. Hier geht es nicht um die große Mehrheit der Radfahrenden, die legal auf Forstwegen ihren Sport
ausüben.
Damit sich jeder selbst ein Urteil bilden kann, habe ich die rechtlichen Rahmenbedingungen und den NABU-Standpunkt zusammengefasst.
Nach den vorliegenden Informationen gibt es im Deister drei legale und mindestens 54 illegale Trails. Über 90% der benutzen Downhillstrecken mit einer Gesamtlänge von ca. 52km sind demnach
rechtswidrig.
Dieses stellt Verstöße gegen das Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG), das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), die Verordnung über das Naturschutzgebiet
z.B. „Köllnischfeld“, die Landschaftschutzgebietsverordnungen des Deisters sowie Verstöße nach Strafgesetzbuch (Sachbeschädigung) dar.
Daher fordern die betroffenen Nabu-Gruppen die Einhaltung des geltenden Rechts.
Grundsätzlich besteht in Deutschland ein freies Waldbetretungsrecht.
Die Rechtsgrundlage ist das
Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG)
§ 23 NWaldLG - Recht zum Betreten
(1) Jeder Mensch darf die freie Landschaft betreten und sich dort erholen. Dieses Recht findet seine Grenze in einer für die Grundbesitzenden unzumutbaren Nutzung, insbesondere durch
öffentliche Veranstaltungen oder eine gewerbsmäßige Nutzung.
Das bedeutet, dass jeder Mensch (keine Gruppenveranstaltung) den Wald betreten darf. Ausnahmen sind unter anderem Waldkulturen und Flächen auf denen Holz eingeschlagen wird.
(3) Betreten im Sinne dieses Gesetzes ist das Begehen, das Fahren in den Fällen des § 25 Abs.1 und das Reiten.
§ 25 NWaldLG - Fahren
(1) Das Fahren mit Fahrrädern ohne Motorkraft und mit Krankenfahrstühlen mit Motorkraft ist auf tatsächlich öffentlichen Wegen gestattet. Tatsächlich öffentliche Wege sind private Straßen und
Wege, die mit Zustimmung oder Duldung der Grundeigentümerin, des Grundeigentümers oder der sonstigen berechtigten Person tatsächlich für den öffentlichen Verkehr genutzt werden; dazu gehören
Wanderwege, Radwege, Fahrwege (Absatz 2 Satz 2), Reitwege und Freizeitwege (§ 37).
(2) Außerhalb von Fahrwegen ist das Fahren mit Kraftfahrzeugen sowie mit von Zugtieren gezogenen Fuhrwerken oder Schlitten nicht gestattet. Fahrwege sind befestigte oder naturfeste
Wirtschaftswege, die von zweispurigen nicht geländegängigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können. Das Fahren mit den in Satz 1 genannten Fahrzeugen auf Fahrwegen wird durch
dieses Gesetz nicht geregelt.
Auf das Downhill-Fahren besteht abseits der zulässigen Trassen gar kein Anrecht (weil es verboten ist). Damit dafür ein Anrecht entsteht, müssten erst einmal auf demokratischem Wege die
öffentlich- und privatrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Im Deister haben andere Belange als das Downhill-Fahren ein rechtlich verbrieftes Vorrecht, z.B. der Naturschutz im FFH-Gebiet und in den gesetzlich geschützten Biotopen oder die jagdlichen
Belange in den Wildruhezonen.
Die Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und
unbesiedelten Bereich zu schützen. Eingriffe in Natur und Landschaft unterliegen der sog. Eingriffsregelung gemäß Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG
Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG
§ 14 Eingriffe in Natur und Landschaft
(1) Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne dieses Gesetzes sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung
stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.
§ 15 Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen;
(1) Der Verursacher eines Eingriffs ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen.
(2) Der Verursacher ist verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen
(Ersatzmaßnahmen).
Eingriffe bedürfen in den meisten Fällen einer behördlichen Genehmigung.
Das bedeutet, dass für die im Wald durch legale, d.h. genehmigte Trails entstandenen Schäden an anderer Stelle auf Kosten des Verursachers Kompensationsmaßnahmen durchzuführen sind (z.B. der
Rückbau eines nicht mehr benötigten Weges). Schäden durch nicht genehmigte Trails fallen unter das Strafrecht (s.u.).
§ 30 Gesetzlich geschützte Biotope
(2) Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung folgender Biotope führen können, sind verboten:
Zu diesen Biotopen gehören im Deister z.B. Wälder trockenwarmer Standorte (z.B. Felshänge am Bielstein und Umgebung), Bruch-, Sumpf- und Auenwälder (in Quellbereichen und entlang der Bäche),
Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder (z.B. Osthang des Fahrenbrinks, naturnahe Bäche und Quellen.
Im Deister liegen die Naturschutzgebiete „Walterbachtal“ und „Köllnischfeld“.
In der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Köllnischfeld“ in der Stadt Springe, Region Hannover ist geregelt.
§ 4 Verbote
(1) Gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des NSG oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung
führen können.
Insbesondere werden folgende Handlungen untersagt:
…
19. außerhalb von Fahrwegen im Sinne des § 25 Abs. 2 Satz 2 des Niedersächsischen
Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) Rad zu fahren.
Der Deister ist flächendeckend Landschaftsschutz- bzw. Naturschutzgebiet und somit tatsächlich vollständig geschützt.
In diesem geschützten Gebiet sind Handlungen verboten, die geeignet sind, die Landschaft zu verunstalten, die Natur zu schädigen oder den Naturgenuss zu beeinträchtigen.
Verboten ist insbesondere:
Es ist offensichtlich, dass die Anlage von Trails mit Veränderungen der Erdoberfläche verbunden ist. Hier sind die zuständigen Behörden gefordert, ihrem gesetzlichen Auftrag nachzukommen und die
Verstöße zu ahnden.
Wenn im Wald unzulässige Eingriffe ausgeführt werden, so ist dies Sachbeschädigung und nach Strafgesetzbuch (StGB) strafbar.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 303 Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
§ 304 Gemeinschädliche Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig Gegenstände der Verehrung einer im Staat bestehenden Religionsgesellschaft oder Sachen, die dem Gottesdienst gewidmet sind, oder Grabmäler, öffentliche Denkmäler,
Naturdenkmäler, Gegenstände der Kunst, der Wissenschaft oder des Gewerbes, welche in öffentlichen Sammlungen aufbewahrt werden oder öffentlich aufgestellt sind, oder Gegenstände, welche zum
öffentlichen Nutzen oder zur Verschönerung öffentlicher Wege, Plätze oder Anlagen dienen, beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer in Absatz 1 bezeichneten Sache oder eines dort bezeichneten Gegenstandes nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend
verändert.
Wegen dieser Besonderheit ist die gemeinschädliche Sachbeschädigung auch mit einer höheren Strafe bedroht als ein einfache Sachbeschädigung und sie wir von Amts wegen (nicht nur aufgrund einer
Anzeige des Eigentümers) verfolgt. Zu den Naturdenkmälern und wissenschaftlich sowie für den öffentlichen Nutzen bedeutsamen Objekten im Sinne dieser Vorschrift gehören nach Auffassung des NABU
auch Naturschutzwälder, geschützte Biotope, Geotope (z.B. Erdfälle) und im Landesverband ausgewiesenen Naturwälder.
Die Bürgermeister sind verpflichtet, für die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen einzutreten. Es ist daher sehr befremdlich, dass gewählte Volksvertretet rechtswidriges Handeln tolerieren,
nicht verfolgen lassen, und die Schädiger sogar für ihr Verhalten durch die Genehmigung neuer Trails „belohnen“ wollen.
Sofern die Politik und Verwaltung die bestehenden genehmigten Trails dauerhaft zugelassen und weitere anlegen wollen, dann gilt die gesetzliche Pflicht, die Eingriffe so gering wie möglich zu
halten. Teilbereiche im Deister sind – trotz der ganzflächigen Schutzgebiete- sicherlich weniger wertvoll bzw. weniger empfindlich gegenüber Störungen als andere.
Das haben aber Fachleute auf der Basic vorliegender und noch zu erhebender Daten zu beurteilen. Jedes Bauvorhaben erfordert zusätzliche Detailkartierung deren Finanzierung und Durchführung
gewährleistet werden muss.
Forderung der örtlichen NABU-Gruppen
Der NABU setzt sich für den Naturschutz und damit für das Gemeinwohl ein. Der Schutz von Flora, Fauna, Boden, Wasser und Klima ist Daseinsfürsorge, dient somit auch den Mountainbikern und ihren
Familien.
Dies vorrausgeschickt stellen wir folgende Bedingungen für die Nutzung und Anlage von Trail abseits bestehender öffentlicher Wege.
NABU Springe e.V.
Bilder: Michale Borgolte