Der Naturschutzbund NABU als deutschlandweit organisierter Verein veröffentlicht umfangreiche Informationen zu bestimmten Schwerpunktthemen, sowie Nachrichten für verschiedene Interessensgruppen. An dieser Stelle wollen wir diese nicht wiederholen, sondern über die Themen, Aktivitäten und Neuigkeiten berichten, die uns in Springe bewegen und beschäftigen. Viel Spaß beim Stöbern!
Ältere Nachrichten wandern ins Archiv, über die Historie des NABU und unsere lokale Vereinsgeschichte können Sie sich an anderer Stelle informieren.
Das wollte ich schon seit längerem machen. Im Zigeunerwäldchen mit anpacken, diesem verwunschenen Refugium.
Allerdings - 9 Uhr - das ist nicht so meine Zeit. "10 Uhr reicht auch" sagte ich mir. Es dauerte dann doch noch etwas länger bis ich am richtigen Ort angekommen war. Es lohnt sich vorher eine Wegbeschreibung einzuholen. Die Geräusche der Kettensägen wiesen mir letztlich den Weg. Ein gutes Dutzend Leute waren schon am Arbeiten und ich wurde freundlich begrüßt und eingewiesen. Abgeschnittene Äste wurden zu mehreren Schutzhecken aufgetürmt (für Vögel und Kleinlebewesen). Ein Baum, der auf den Feldweg zu stürzen drohte, würde gefällt und klein geschnitten. Es gab viel zu schleppen. Nach einer Stunde war ich schon ganz schön aus der Puste. Aber es fühlte sich gut an. Gegen Mittag zog der Duft des Grillfeuers durch die Luft. Langsam sammelten sich alle mit erhitzten und zufriedenen Gesichtern um das Feuer und die Getränkekiste. Es gab sogar selbst gebackenen Kuchen und frischen Kartoffelsalat. Gegenseitiges Schulter klopfen und Gedankenaustausch. Ein wirklich befriedigender Vormittag.
Text und Bilder: Petra Kaps
Vorstandsmitglieder der NABU-Stiftung Springe laden zum Samstag, den 1. Juni 24 , zu einem ca. 2 stündigen
naturkundlichen Spaziergang am “Ziegeunerwäldchen” ein. Sie informieren u.a. über die Historie, die dortige Pflanzen- und Tierwelt sowie über geplanten Maßnahmen zur weiteren
Naturverbesserung.
Start ist um 9.00 Uhr.
Treffpunkt: eingangs des Feldweges südlich des Ziegeunerwäldchens, da der Parkstreifen an der Hallerbrücke an der L 422 z.Zt. gesperrt ist.
Anmeldungen bitte unter: info@nabu-springe.de
Noch kennen wir sie als Luftakrobaten und Glücksbringer: Schwalben. Jahrhundertelang waren sie für uns selbstverständliche Mitbewohner. Trotz ihrer Anpassung an die von uns Menschen geprägte Landschaft, gehen die Schwalbenbestände teils dramatisch zurück. Schwalben finden heutzutage immer seltener geeignete Nistmöglichkeiten und auch das Nahrungsangebot wird knapp. Das hat mehrere Ursachen: In Städten verschwinden Nester häufig durch Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden oder werden absichtlich entfernt. Die zunehmend intensivierte Landwirtschaft mit ihren Monokulturen, der Rückgang der Weidewirtschaft und der Einsatz von Pestiziden sowie der immense Rückgang fliegender Insekten bieten Schwalben ebenso schlechte Überlebensvoraussetzungen. Feldwege, Einfahrten und Dorfplätze werden immer öfter versiegelt, sodass Schwalben kaum noch Pfützen und Lehm für ihren Nestbau finden.
Aus diesem Grund will der NABU-Springe den Bestand der heimischen Schwalbenarten (Rauch und Mehlschwalben) sowie der Mauersegler erfassen, um diese besser zu schützen.
Der Nabu Springe wäre allen Springer Bürgern dankbar, wenn sie für das Jahr 2024 Bruten an Ihren Häusern, oder aber auch an fremden Häusern mitteilen würden. Die Daten werden ausschließlich für die Auswertung der Erfassung der Schwabenvorkommen in den verschiedenen Stadtteilen verwendet.
Zur Unterstützung werden Schwalbenbetreuer gesucht, die in ihrem Stadtgebiet den Schwalben auf die Schliche kommen möchten.
Noch eine Bitte an alle Hausbesitzer:
Die mühselig gebauten Nester der Schwalben werden in der Regel jedes Jahr wieder benutzt und bei Bedarf auch renoviert. Deshalb bitte nie alte Nester entfernen. Auch das Anlegen einer kleinen
Lehmpfütze ist für den Menschen eine Kleinigkeit, aber für die Rauch und Mehlschwalben nötig, um ihre Nester bauen zu können.
Desweitern möchten wir über die Aktion: “Schwalbenfreundliches Haus” informieren.
Besonders Schwalbenfreundliche Menschen werden auch 2024 wieder vom NABU mit einer schönen Plakette für ihr Haus belohnt.
Voraussetzungen dafür sind:
Also scheuen sie sich nicht, sich zu melden, sie sollen dafür belohnt werden, wenn sie sich für unsere geschundene Natur einsetzen. Außerdem können sie damit Vorbild für unsere Mitmenschen sein.
Die Meldungen sind bitte bis zum 1. September unter schwalben@nabu-springe.de abzugeben.
Weitere Informationen auch unter www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/artenschutz/schwalben
Michael Borgolte
2. Vorsitzende NABU Springe
Gute Nachrichten für Naturliebhaber: Der NABU Springe will in Zusammenarbeit mit dem Realverband Eldagsen die bereits im Februar letzten Jahres angelegten Obstbaumreihe erweitern.
Ausgehend vom Babiesweg über den Halbeeksweg sollen weitere 15 hochstämmige Obstbäume (Äpfel, Birnen, Zwetschgen und Kirschen) gepflanzt werden.
Wie im ersten Abschnitt sucht der Verein Paten, welche dann ihren Baum, gerade in der Anpflanzphase bei Trockenheit, mit ein paar Eimern Wasser versorgen. Dafür dürfen die Paten anschließend das anfallende Obst ernten und verwerten. Mit der Patenschaft leistet man einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz, zur Verschönerung der Landschaft und zur Steigerung der Lebensqualität in der Stadt. Die Pflanzaktion wird wieder von der Niedersächsischen Bingo–Umweltstiftung unterstützt.
Wer sich für eine Baumpatenschaft interessiert, meldet sich unter info@nabu-springe.de, mit der Angabe der gewünschten
Obstsorte.
Die Pflanzaktion ist für Samstag, den 2 März ab 10:00 Uhr geplant.
Seit dem 14. Oktober wird in unseren Zeitungen regelmäßig über den Konflikt Naturschutz / Downhill-Fahrer im Deister berichtet.
Diese Extremsportler fahren abseits befestigter Wege mit hohem Tempo die Deisterhänge hinab. Hier geht es nicht um die große Mehrheit der Radfahrenden, die legal auf Forstwegen ihren Sport
ausüben.
Damit sich jeder selbst ein Urteil bilden kann, habe ich die rechtlichen Rahmenbedingungen und den NABU-Standpunkt zusammengefasst.
Nach den vorliegenden Informationen gibt es im Deister drei legale und mindestens 54 illegale Trails. Über 90% der benutzen Downhillstrecken mit einer Gesamtlänge von ca. 52km sind demnach
rechtswidrig.
Dieses stellt Verstöße gegen das Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG), das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), die Verordnung über das Naturschutzgebiet
z.B. „Köllnischfeld“, die Landschaftschutzgebietsverordnungen des Deisters sowie Verstöße nach Strafgesetzbuch (Sachbeschädigung) dar.
Daher fordern die betroffenen Nabu-Gruppen die Einhaltung des geltenden Rechts.
Grundsätzlich besteht in Deutschland ein freies Waldbetretungsrecht.
Die Rechtsgrundlage ist das
Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG)
§ 23 NWaldLG - Recht zum Betreten
(1) Jeder Mensch darf die freie Landschaft betreten und sich dort erholen. Dieses Recht findet seine Grenze in einer für die Grundbesitzenden unzumutbaren Nutzung, insbesondere durch
öffentliche Veranstaltungen oder eine gewerbsmäßige Nutzung.
Das bedeutet, dass jeder Mensch (keine Gruppenveranstaltung) den Wald betreten darf. Ausnahmen sind unter anderem Waldkulturen und Flächen auf denen Holz eingeschlagen wird.
(3) Betreten im Sinne dieses Gesetzes ist das Begehen, das Fahren in den Fällen des § 25 Abs.1 und das Reiten.
§ 25 NWaldLG - Fahren
(1) Das Fahren mit Fahrrädern ohne Motorkraft und mit Krankenfahrstühlen mit Motorkraft ist auf tatsächlich öffentlichen Wegen gestattet. Tatsächlich öffentliche Wege sind private Straßen und
Wege, die mit Zustimmung oder Duldung der Grundeigentümerin, des Grundeigentümers oder der sonstigen berechtigten Person tatsächlich für den öffentlichen Verkehr genutzt werden; dazu gehören
Wanderwege, Radwege, Fahrwege (Absatz 2 Satz 2), Reitwege und Freizeitwege (§ 37).
(2) Außerhalb von Fahrwegen ist das Fahren mit Kraftfahrzeugen sowie mit von Zugtieren gezogenen Fuhrwerken oder Schlitten nicht gestattet. Fahrwege sind befestigte oder naturfeste
Wirtschaftswege, die von zweispurigen nicht geländegängigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können. Das Fahren mit den in Satz 1 genannten Fahrzeugen auf Fahrwegen wird durch
dieses Gesetz nicht geregelt.
Auf das Downhill-Fahren besteht abseits der zulässigen Trassen gar kein Anrecht (weil es verboten ist). Damit dafür ein Anrecht entsteht, müssten erst einmal auf demokratischem Wege die
öffentlich- und privatrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Im Deister haben andere Belange als das Downhill-Fahren ein rechtlich verbrieftes Vorrecht, z.B. der Naturschutz im FFH-Gebiet und in den gesetzlich geschützten Biotopen oder die jagdlichen
Belange in den Wildruhezonen.
Die Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und
unbesiedelten Bereich zu schützen. Eingriffe in Natur und Landschaft unterliegen der sog. Eingriffsregelung gemäß Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG
Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG
§ 14 Eingriffe in Natur und Landschaft
(1) Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne dieses Gesetzes sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung
stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.
§ 15 Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen;
(1) Der Verursacher eines Eingriffs ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen.
(2) Der Verursacher ist verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen
(Ersatzmaßnahmen).
Eingriffe bedürfen in den meisten Fällen einer behördlichen Genehmigung.
Das bedeutet, dass für die im Wald durch legale, d.h. genehmigte Trails entstandenen Schäden an anderer Stelle auf Kosten des Verursachers Kompensationsmaßnahmen durchzuführen sind (z.B. der
Rückbau eines nicht mehr benötigten Weges). Schäden durch nicht genehmigte Trails fallen unter das Strafrecht (s.u.).
§ 30 Gesetzlich geschützte Biotope
(2) Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung folgender Biotope führen können, sind verboten:
Zu diesen Biotopen gehören im Deister z.B. Wälder trockenwarmer Standorte (z.B. Felshänge am Bielstein und Umgebung), Bruch-, Sumpf- und Auenwälder (in Quellbereichen und entlang der Bäche),
Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder (z.B. Osthang des Fahrenbrinks, naturnahe Bäche und Quellen.
Im Deister liegen die Naturschutzgebiete „Walterbachtal“ und „Köllnischfeld“.
In der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Köllnischfeld“ in der Stadt Springe, Region Hannover ist geregelt.
§ 4 Verbote
(1) Gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des NSG oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung
führen können.
Insbesondere werden folgende Handlungen untersagt:
…
19. außerhalb von Fahrwegen im Sinne des § 25 Abs. 2 Satz 2 des Niedersächsischen
Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) Rad zu fahren.
Der Deister ist flächendeckend Landschaftsschutz- bzw. Naturschutzgebiet und somit tatsächlich vollständig geschützt.
In diesem geschützten Gebiet sind Handlungen verboten, die geeignet sind, die Landschaft zu verunstalten, die Natur zu schädigen oder den Naturgenuss zu beeinträchtigen.
Verboten ist insbesondere:
Es ist offensichtlich, dass die Anlage von Trails mit Veränderungen der Erdoberfläche verbunden ist. Hier sind die zuständigen Behörden gefordert, ihrem gesetzlichen Auftrag nachzukommen und die
Verstöße zu ahnden.
Wenn im Wald unzulässige Eingriffe ausgeführt werden, so ist dies Sachbeschädigung und nach Strafgesetzbuch (StGB) strafbar.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 303 Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
§ 304 Gemeinschädliche Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig Gegenstände der Verehrung einer im Staat bestehenden Religionsgesellschaft oder Sachen, die dem Gottesdienst gewidmet sind, oder Grabmäler, öffentliche Denkmäler,
Naturdenkmäler, Gegenstände der Kunst, der Wissenschaft oder des Gewerbes, welche in öffentlichen Sammlungen aufbewahrt werden oder öffentlich aufgestellt sind, oder Gegenstände, welche zum
öffentlichen Nutzen oder zur Verschönerung öffentlicher Wege, Plätze oder Anlagen dienen, beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer in Absatz 1 bezeichneten Sache oder eines dort bezeichneten Gegenstandes nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend
verändert.
Wegen dieser Besonderheit ist die gemeinschädliche Sachbeschädigung auch mit einer höheren Strafe bedroht als ein einfache Sachbeschädigung und sie wir von Amts wegen (nicht nur aufgrund einer
Anzeige des Eigentümers) verfolgt. Zu den Naturdenkmälern und wissenschaftlich sowie für den öffentlichen Nutzen bedeutsamen Objekten im Sinne dieser Vorschrift gehören nach Auffassung des NABU
auch Naturschutzwälder, geschützte Biotope, Geotope (z.B. Erdfälle) und im Landesverband ausgewiesenen Naturwälder.
Die Bürgermeister sind verpflichtet, für die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen einzutreten. Es ist daher sehr befremdlich, dass gewählte Volksvertretet rechtswidriges Handeln tolerieren,
nicht verfolgen lassen, und die Schädiger sogar für ihr Verhalten durch die Genehmigung neuer Trails „belohnen“ wollen.
Sofern die Politik und Verwaltung die bestehenden genehmigten Trails dauerhaft zugelassen und weitere anlegen wollen, dann gilt die gesetzliche Pflicht, die Eingriffe so gering wie möglich zu
halten. Teilbereiche im Deister sind – trotz der ganzflächigen Schutzgebiete- sicherlich weniger wertvoll bzw. weniger empfindlich gegenüber Störungen als andere.
Das haben aber Fachleute auf der Basic vorliegender und noch zu erhebender Daten zu beurteilen. Jedes Bauvorhaben erfordert zusätzliche Detailkartierung deren Finanzierung und Durchführung
gewährleistet werden muss.
Forderung der örtlichen NABU-Gruppen
Der NABU setzt sich für den Naturschutz und damit für das Gemeinwohl ein. Der Schutz von Flora, Fauna, Boden, Wasser und Klima ist Daseinsfürsorge, dient somit auch den Mountainbikern und ihren
Familien.
Dies vorrausgeschickt stellen wir folgende Bedingungen für die Nutzung und Anlage von Trail abseits bestehender öffentlicher Wege.
NABU Springe e.V.
Bilder: Michale Borgolte
Familie Sander- Rolle befällt Wehmut, wenn sich „ihre Flugkünstler“ jedes Jahr auf den Weg nach Afrika machen. Wir werden das abendliche Zwitschern und die akrobatischen Flugmanöver „unserer“ Schwalben vermissen. Seit über 60 Jahren wohnt das Ehepaar in Springe und genauso lange nisten Schwalben unter ihrem Dach. In dem Doppelhaus waren bei dem Ehepaar Sander- Rolle 4 Nester mit Mehlschwalben besetzt. Bei Ihrer Mieterin Frau Volkova waren auf der gegenüberliegenden Seite drei Nester mit Mehlschwalben besetzt. Frau Volkova kontrolliert jeden Abend mit ihrer Mutter, ob die kleinen Schwalben auch von ihren Eltern gefüttert werden. Sollte einmal ein Nest abfallen, so befestigt Herr Rolle einen Karton unter dem Dachvorsprung und setzt die Schwalben hinein, bis jetzt haben die Schwalbeneltern die Jungen immer wieder gefüttert. Vor einigen Jahren habe ich Kunstnester aus Holzbeton angebracht, aber diese haben die Schwalben nicht angenommen. Darum habe ich die Einflugöffnung vergrößert, so dass die Schwalben sie sich selbst passend zubauen können. Daraufhin wurden die Nester angenommen, so Herr Rolle.
Für diesen jahrelangen Einsatz überreicht Michael Borgolte, der 2. Vorsitzende des NABU Springe, dem Ehepaar Sander -Rolle und an Frau Volkova eine „Schwalbenplakette“.
Mit dem Projekt „Hier sind Schwalben willkommen“, will der NABU auf die Situation der Schwalben aufmerksam machen, und die Bürger belohnen, welche sich für unsere geschundene Natur einsetzten.
Trotz ihrer Anpassung an die von uns Menschen geprägte Landschaft, gehen die Schwalbenbestände teils dramatisch zurück. Schwalben finden heutzutage immer seltener geeignete Nistmöglichkeiten und auch das Nahrungsangebot wird knapp. Das hat mehrere Ursachen: In Städten verschwinden Nester häufig durch Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden oder werden absichtlich entfernt. Die zunehmend intensivierte Landwirtschaft mit ihren Monokulturen, der Rückgang der Weidewirtschaft und der Einsatz von Pestiziden sowie der immense Rückgang fliegender Insekten bieten Schwalben ebenso schlechte Überlebensvoraussetzungen. Feldwege, Einfahrten und Dorfplätze werden immer öfter versiegelt, sodass Schwalben kaum noch Pfützen und Lehm für ihren Nestbau finden. „Schwalben sind eine wichtige und wertvolle Art unserer heimischen Kulturlandschaft und verdienen unseren besonderen Schutz“, so Michael Borgolte anlässlich der Verleihung.
Weitere Informationen zum Schwalbenschutz und zur Bewerbung für die Plakette „Hier sind Schwalben willkommen“ unter www.nabu.de.
Text und Bild: NABU Springe / M. Borgolte
Am 18 November 2023 kamen 17 Freiwillige zusammen, um bei kühlem, aber trockenem Wetter und sehr guter Stimmung Hand anzulegen. Zum Arbeitseinsatz am Südrand des Ziegeunerwäldchens hatte der Vorstand eingeladen. Die Hecken an den Streuobstbäumen wurden zurückgeschnitten und das Schnittgut wurde als Totholzhaufen aufgeschichtet. Einige Hybridpappeln wurden gefällt. Altgras wurde, mit dem kürzlich von der BINGO Umweltlotterie gespendetem Freischneider, zurückgeschnitten. Zum Abschluss gab es ein gemütliches Zusammensein bei Bier, Bratwurst, Kartoffelsalat und selbstgebackenem Kuchen.
Allen Helfern ein herzliches Dankeschön.
4.12.2023 Text Michael Borgolte
Fotos Nabu Springe / M. Borgolte
14. Februar – Mittwoch, 19 Uhr – Naturtreff zum Thema „Umwelt, Naturschutz und Erneuerbare Energien“
Leitung: Gerd Ketelhake – CPC Germania GmbH & Co.KG
Treffpunkt: DRK-Haus, An der Bleiche 4-6, Springe
17. Februar – Samstag, 9 Uhr – Arbeitseinsatz am Ziegeunerwäldchen
Mitzubringen: Wetterfeste Kleidung und Ast- bzw. Heckenschere.
Die Aktion wird gegen Mittag mit einem kleinen Imbiss abgeschlossen.
Treffpunkt: Feldmarkt südlich des Ziegeunerwäldchens
14. März – Donnerstag, 19 Uhr – Naturtreff für Mitglieder und Interessierte
Thema: Projekte des NABU Springe
Referent: Michael Borgolte und Günther Wall
Treffpunkt: DRK-Haus, An der Bleiche 4-6, Springe
05. – April, - Freitag, 19 Uhr – Jahreshauptversammlung
Neben dem offiziellen Teil gibt es einen Rückblick auf Aktivitäten aus 2023 und Bilder der neu gegründeten Fotogruppe sowie einen kleinen Imbiss.
Treffpunkt: DRK-Haus, An der Bleiche 4-6, Springe
05. Mai – Sonntag, 10 Uhr – Exkursion zum Süntelbuchenarboretum
Führung durch das Arboretum in Nettelrede
Treffpunkt: vor Ort oder nach Absprache bei Fahrgemeinschaft
16. Mai – Donnerstag, 19 Uhr – Naturtreff zum Thema „Nächtliche Vogelrufe über Hachmühlen“
Referent: Armin Kreusel
Treffpunkt: DRK-Haus, An der Bleiche 4-6, Springe
01. Juni – Samstag, 9 Uhr – Vorstellung der Naturoase „Ziegeunerwäldchen“
naturkundlicher Spaziergang
Themen: Historie, Entwicklung, Pflanzen und Tiere
Änderung des Treffpunktes, bitte Beachten
Treffpunkt: eingangs des Feldweges südlich des Ziegeunerwäldchens, da der Parkstreifen an der Hallerbrücke an der L 422 z.Zt. gesperrt ist.
Leitung: Vorstandsmitglieder unserer Stiftung
13. Juni – Donnerstag, 19 Uhr – Naturtreff zum Thema „Niedersächsischer Weg“
Referent: Giesela Wicke (NABU-Landesverband / NABU Gehrden)
Treffpunkt: DRK-Haus, An der Bleiche 4-6, Springe
22. Juni - Samstag 9 Uhr – Radtour entlang unserer Grundstücke
Es geht zu dem, vom NABU Springe bereuten Grundstücken in Altenhagen, Krötenteich an der B 217, Vogelschutzgebiet Dammfeld, Streuobstwiese Mühlenbrink, Alvesode und zurück nach Springe Treffpunkt: Museum auf dem Burghof, Springe
06. Juli – Sonntag, 9 Uhr – Arbeitseinsatz am Vogelschutzgebiet Dammfeld B217
Ziel: Entfernung der Herkulesstauden
Mitzubringen:
Für die Arbeiten werden neben geeigneter körperbedeckender Kleidung, Handschuhe, Schutzbrille und festes Schuhwerk auch Arbeitsgeräte wie Sensen (Forst/ Heidesensen), Macheten oder lange
Astscheren benötigt.
Bitte beachtet die Gefahr durch den austretenden Pflanzensaft. Dieser enthält photosensibilisierende Substanzen (Gefahr eines heftigen Sonnenbrandes)
Die Arbeiten werden gegen 12 Uhr mit einem kleinen Imbiss abgeschlossen.
Treffpunkt: südlich der B217 an der ehemaligen Abraumhalde / städtische Deponie, Springe - Hamelner Str. - über die Brücke B 217 Richtung Kleiner Deister
24. August, Samstag 20:15 Uhr – Fledermausführung
Treffpunkt: Fabrikgelände Sedemünder
12. September, Donnerstag 19 Uhr – Naturtreff für Mitglieder und Interessierte
Thema: Projekte des NABU Springe
Referent: Michael Borgolte und Günther Wall
Treffpunkt: DRK-Haus, An der Bleiche 4-6, Springe
24. Oktober, Donnerstag 19 Uhr – Naturtreff zum Thema „Entwicklung des Stadtwaldes Springe“
Referent: Stadtförster Fabian Neubert
Treffpunkt: DRK-Haus, An der Bleiche 4-6, Springe
16. November – Samstag, 9 Uhr – Arbeitseinsatz am Ziegeunerwäldchen
Mitzubringen: Wetterfeste Kleidung und Ast- bzw. Heckenschere.
Die Aktion wird gegen Mittag mit einem kleinen Imbiss abgeschlossen.
Treffpunkt: Feldmarkt südlich des Ziegeunerwäldchens
Im November -Jahresabschluss Veranstaltung, Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Änderungen möglich - achten Sie auf die lokale Presse.
Die Teilnahme an allen Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Haftungsansprüche gegen den Naturschutzbund Deutschland oder die Organisatoren sind ausgeschlossen.
Gäste sind stets willkommen.