Lokalnachrichten

Der Naturschutzbund NABU als deutschlandweit organisierter Verein veröffentlicht umfangreiche Informationen zu bestimmten Schwerpunktthemen, sowie Nachrichten für verschiedene Interessensgruppen. An dieser Stelle wollen wir diese nicht wiederholen, sondern über die Themen, Aktivitäten und Neuigkeiten berichten, die uns in Springe bewegen und beschäftigen. Viel Spaß beim Stöbern!

 

Ältere Nachrichten wandern ins Archiv, über die Historie des NABU und unsere lokale Vereinsgeschichte können Sie sich an anderer Stelle informieren.


Obstbaumreihe in Eldagsen wir erweitert- Noch Baumpaten gesucht.

Gute Nachrichten für Naturliebhaber: Der NABU Springe will in Zusammenarbeit mit dem Realverband Eldagsen die bereits im Februar letzten Jahres angelegten Obstbaumreihe erweitern.

Ausgehend vom Babiesweg über den Halbeeksweg sollen weitere 15 hochstämmige Obstbäume (Äpfel, Birnen, Zwetschgen und Kirschen) gepflanzt werden.

Wie im ersten Abschnitt sucht der Verein Paten, welche dann ihren Baum, gerade in der Anpflanzphase bei Trockenheit, mit ein paar Eimern Wasser versorgen. Dafür dürfen die Paten anschließend das anfallende Obst ernten und verwerten. Mit der Patenschaft leistet man einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz, zur Verschönerung der Landschaft und zur Steigerung der Lebensqualität in der Stadt. Die Pflanzaktion wird wieder von der Niedersächsischen Bingo–Umweltstiftung unterstützt.

Wer sich für eine Baumpatenschaft interessiert, meldet sich unter info@nabu-springe.de, mit der Angabe der gewünschten Obstsorte.
Die Pflanzaktion ist für Samstag, den 2 März ab 10:00 Uhr geplant.

NABU- Foto: Ein Obstbaumpate beim regelmäßigen Gießen seines im Februar 23 gepflanzten Patenbaumes
NABU- Foto: Ein Obstbaumpate beim regelmäßigen Gießen seines im Februar 23 gepflanzten Patenbaumes

Rechtsgrundlage für die Regelung des Radfahrens im Deister

Seit dem 14. Oktober wird in unseren Zeitungen regelmäßig über den Konflikt Naturschutz / Downhill-Fahrer im Deister berichtet.
Diese Extremsportler fahren abseits befestigter Wege mit hohem Tempo die Deisterhänge hinab. Hier geht es nicht um die große Mehrheit der Radfahrenden, die legal auf Forstwegen ihren Sport ausüben.

Damit sich jeder selbst ein Urteil bilden kann, habe ich die rechtlichen Rahmenbedingungen und den NABU-Standpunkt zusammengefasst.

Nach den vorliegenden Informationen gibt es im Deister drei legale und mindestens 54 illegale Trails. Über 90% der benutzen Downhillstrecken mit einer Gesamtlänge von ca. 52km sind demnach rechtswidrig.

Dieses stellt Verstöße gegen das Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG), das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), die Verordnung über das Naturschutzgebiet z.B. „Köllnischfeld“, die Landschaftschutzgebietsverordnungen des Deisters sowie Verstöße nach Strafgesetzbuch (Sachbeschädigung) dar.

Daher fordern die betroffenen Nabu-Gruppen die Einhaltung des geltenden Rechts.


Grundsätzlich besteht in Deutschland ein freies Waldbetretungsrecht.
Die Rechtsgrundlage ist das

Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG)

§ 23 NWaldLG - Recht zum Betreten
(1) Jeder Mensch darf die freie Landschaft betreten und sich dort erholen. Dieses Recht findet seine Grenze in einer für die Grundbesitzenden unzumutbaren Nutzung, insbesondere durch öffentliche Veranstaltungen oder eine gewerbsmäßige Nutzung.

Das bedeutet, dass jeder Mensch (keine Gruppenveranstaltung) den Wald betreten darf. Ausnahmen sind unter anderem Waldkulturen und Flächen auf denen Holz eingeschlagen wird.

(3) Betreten im Sinne dieses Gesetzes ist das Begehen, das Fahren in den Fällen des § 25 Abs.1 und das Reiten.

§ 25 NWaldLG - Fahren
(1) Das Fahren mit Fahrrädern ohne Motorkraft und mit Krankenfahrstühlen mit Motorkraft ist auf tatsächlich öffentlichen Wegen gestattet. Tatsächlich öffentliche Wege sind private Straßen und Wege, die mit Zustimmung oder Duldung der Grundeigentümerin, des Grundeigentümers oder der sonstigen berechtigten Person tatsächlich für den öffentlichen Verkehr genutzt werden; dazu gehören Wanderwege, Radwege, Fahrwege (Absatz 2 Satz 2), Reitwege und Freizeitwege (§ 37).

(2) Außerhalb von Fahrwegen ist das Fahren mit Kraftfahrzeugen sowie mit von Zugtieren gezogenen Fuhrwerken oder Schlitten nicht gestattet. Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Wirtschaftswege, die von zweispurigen nicht geländegängigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können. Das Fahren mit den in Satz 1 genannten Fahrzeugen auf Fahrwegen wird durch dieses Gesetz nicht geregelt.

Auf das Downhill-Fahren besteht abseits der zulässigen Trassen gar kein Anrecht (weil es verboten ist). Damit dafür ein Anrecht entsteht, müssten erst einmal auf demokratischem Wege die öffentlich- und privatrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Im Deister haben andere Belange als das Downhill-Fahren ein rechtlich verbrieftes Vorrecht, z.B. der Naturschutz im FFH-Gebiet und in den gesetzlich geschützten Biotopen oder die jagdlichen Belange in den Wildruhezonen.

Die Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen. Eingriffe in Natur und Landschaft unterliegen der sog. Eingriffsregelung gemäß Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG

Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG
§ 14 Eingriffe in Natur und Landschaft
(1) Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne dieses Gesetzes sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.

§ 15 Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen;
(1) Der Verursacher eines Eingriffs ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen.

(2) Der Verursacher ist verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen).

Eingriffe bedürfen in den meisten Fällen einer behördlichen Genehmigung.
Das bedeutet, dass für die im Wald durch legale, d.h. genehmigte Trails entstandenen Schäden an anderer Stelle auf Kosten des Verursachers Kompensationsmaßnahmen durchzuführen sind (z.B. der Rückbau eines nicht mehr benötigten Weges). Schäden durch nicht genehmigte Trails fallen unter das Strafrecht (s.u.).

§ 30 Gesetzlich geschützte Biotope
(2) Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung folgender Biotope führen können, sind verboten:

Zu diesen Biotopen gehören im Deister z.B. Wälder trockenwarmer Standorte (z.B. Felshänge am Bielstein und Umgebung), Bruch-, Sumpf- und Auenwälder (in Quellbereichen und entlang der Bäche), Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder (z.B. Osthang des Fahrenbrinks, naturnahe Bäche und Quellen.

Im Deister liegen die Naturschutzgebiete „Walterbachtal“ und „Köllnischfeld“.
In der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Köllnischfeld“ in der Stadt Springe, Region Hannover ist geregelt.

§ 4 Verbote
(1) Gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des NSG oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können.

Insbesondere werden folgende Handlungen untersagt:

19. außerhalb von Fahrwegen im Sinne des § 25 Abs. 2 Satz 2 des Niedersächsischen
Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) Rad zu fahren.

Der Deister ist flächendeckend Landschaftsschutz- bzw. Naturschutzgebiet und somit tatsächlich vollständig geschützt.

In diesem geschützten Gebiet sind Handlungen verboten, die geeignet sind, die Landschaft zu verunstalten, die Natur zu schädigen oder den Naturgenuss zu beeinträchtigen.
Verboten ist insbesondere:

  • die Ruhe der Natur durch Lärm oder auf andere Weise zu stören,
  • bauliche Anlagen aller Art zu errichten,
  • die Oberflächen zu verändern, insbesondere durch Aufschüttungen, Abgrabungen, Ablagerungen.

Es ist offensichtlich, dass die Anlage von Trails mit Veränderungen der Erdoberfläche verbunden ist. Hier sind die zuständigen Behörden gefordert, ihrem gesetzlichen Auftrag nachzukommen und die Verstöße zu ahnden.

Wenn im Wald unzulässige Eingriffe ausgeführt werden, so ist dies Sachbeschädigung und nach Strafgesetzbuch (StGB) strafbar.


Strafgesetzbuch (StGB)
§ 303 Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

§ 304 Gemeinschädliche Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig Gegenstände der Verehrung einer im Staat bestehenden Religionsgesellschaft oder Sachen, die dem Gottesdienst gewidmet sind, oder Grabmäler, öffentliche Denkmäler, Naturdenkmäler, Gegenstände der Kunst, der Wissenschaft oder des Gewerbes, welche in öffentlichen Sammlungen aufbewahrt werden oder öffentlich aufgestellt sind, oder Gegenstände, welche zum öffentlichen Nutzen oder zur Verschönerung öffentlicher Wege, Plätze oder Anlagen dienen, beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer in Absatz 1 bezeichneten Sache oder eines dort bezeichneten Gegenstandes nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

Wegen dieser Besonderheit ist die gemeinschädliche Sachbeschädigung auch mit einer höheren Strafe bedroht als ein einfache Sachbeschädigung und sie wir von Amts wegen (nicht nur aufgrund einer Anzeige des Eigentümers) verfolgt. Zu den Naturdenkmälern und wissenschaftlich sowie für den öffentlichen Nutzen bedeutsamen Objekten im Sinne dieser Vorschrift gehören nach Auffassung des NABU auch Naturschutzwälder, geschützte Biotope, Geotope (z.B. Erdfälle) und im Landesverband ausgewiesenen Naturwälder.

Die Bürgermeister sind verpflichtet, für die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen einzutreten. Es ist daher sehr befremdlich, dass gewählte Volksvertretet rechtswidriges Handeln tolerieren, nicht verfolgen lassen, und die Schädiger sogar für ihr Verhalten durch die Genehmigung neuer Trails „belohnen“ wollen.  

Sofern die Politik und Verwaltung die bestehenden genehmigten Trails dauerhaft zugelassen und weitere anlegen wollen, dann gilt die gesetzliche Pflicht, die Eingriffe so gering wie möglich zu halten. Teilbereiche im Deister sind – trotz der ganzflächigen Schutzgebiete- sicherlich weniger wertvoll bzw. weniger empfindlich gegenüber Störungen als andere.
Das haben aber Fachleute auf der Basic vorliegender und noch zu erhebender Daten zu beurteilen. Jedes Bauvorhaben erfordert zusätzliche Detailkartierung deren Finanzierung und Durchführung gewährleistet werden muss.
 


Forderung der örtlichen NABU-Gruppen

Der NABU setzt sich für den Naturschutz und damit für das Gemeinwohl ein. Der Schutz von Flora, Fauna, Boden, Wasser und Klima ist Daseinsfürsorge, dient somit auch den Mountainbikern und ihren Familien.
Dies vorrausgeschickt stellen wir folgende Bedingungen für die Nutzung und Anlage von Trail abseits bestehender öffentlicher Wege.

  •  Ein Gesamtkonzept für en gesamten Deister, das auch die anderen Freizeitnutzer einbezieht.  
  •  Anlage auf der Basis detaillierter Kartierung nur in weniger empfindlichen Bereichen und unter Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben inkl. der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände. Naturschutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope und Naturwälder kommen (neben anderen Flächen mit besonderen Funktionen) nicht in Betracht.
  • Sofortige Beendigung der Nutzung rechtswidriger Trails und Rückbau, sofern eine spätere Genehmigung ausgeschlossen ist.
  • Kontrolle durch Ordnungsämter bzw. Polizei. Legale Trails sind nur dann vertretbar, wenn Anlage und Nutzung rechtswidriger Trails ordnungs- und strafrechtlich verfolgt werden.
  •  Die Mountainbiker tragen die Naturschutzziele überzeugend mit und machen dies (ähnlich wie die Klettersportvereine) auch auf ihren Internetseiten deutlich. Sie vermitteln ihren Mitgliedern die einzuhaltenden Regeln und setzten sich für die Einhaltung ein.

NABU Springe e.V.

 

Bilder: Michale Borgolte


Bei uns sind Schwalben willkommen!

Familie Sander- Rolle befällt Wehmut, wenn sich „ihre Flugkünstler“ jedes Jahr auf den Weg nach Afrika machen. Wir werden das abendliche Zwitschern und die akrobatischen Flugmanöver „unserer“ Schwalben vermissen. Seit über 60 Jahren wohnt das Ehepaar in Springe und genauso lange nisten Schwalben unter ihrem Dach. In dem Doppelhaus waren bei dem Ehepaar Sander- Rolle 4 Nester mit Mehlschwalben besetzt. Bei Ihrer Mieterin Frau Volkova waren auf der gegenüberliegenden Seite drei Nester mit Mehlschwalben besetzt. Frau Volkova kontrolliert jeden Abend mit ihrer Mutter, ob die kleinen Schwalben auch von ihren Eltern gefüttert werden. Sollte einmal ein Nest abfallen, so befestigt Herr Rolle einen Karton unter dem Dachvorsprung und setzt die Schwalben hinein, bis jetzt haben die Schwalbeneltern die Jungen immer wieder gefüttert. Vor einigen Jahren habe ich Kunstnester aus Holzbeton angebracht, aber diese haben die Schwalben nicht angenommen. Darum habe ich die Einflugöffnung vergrößert, so dass die Schwalben sie sich selbst passend zubauen können. Daraufhin wurden die Nester angenommen, so Herr Rolle.

 

Für diesen jahrelangen Einsatz überreicht Michael Borgolte, der 2. Vorsitzende des NABU Springe, dem Ehepaar Sander -Rolle und an Frau Volkova eine „Schwalbenplakette“.

Mit dem Projekt „Hier sind Schwalben willkommen“, will der NABU auf die Situation der Schwalben aufmerksam machen, und die Bürger belohnen, welche sich für unsere geschundene Natur einsetzten.

 

Trotz ihrer Anpassung an die von uns Menschen geprägte Landschaft, gehen die Schwalbenbestände teils dramatisch zurück. Schwalben finden heutzutage immer seltener geeignete Nistmöglichkeiten und auch das Nahrungsangebot wird knapp. Das hat mehrere Ursachen: In Städten verschwinden Nester häufig durch Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden oder werden absichtlich entfernt. Die zunehmend intensivierte Landwirtschaft mit ihren Monokulturen, der Rückgang der Weidewirtschaft und der Einsatz von Pestiziden sowie der immense Rückgang fliegender Insekten bieten Schwalben ebenso schlechte Überlebensvoraussetzungen. Feldwege, Einfahrten und Dorfplätze werden immer öfter versiegelt, sodass Schwalben kaum noch Pfützen und Lehm für ihren Nestbau finden. „Schwalben sind eine wichtige und wertvolle Art unserer heimischen Kulturlandschaft und verdienen unseren besonderen Schutz“, so Michael Borgolte anlässlich der Verleihung.

 

Weitere Informationen zum Schwalbenschutz und zur Bewerbung für die Plakette „Hier sind Schwalben willkommen“ unter www.nabu.de.

Bild von links nach rechts: Frau Volkova, Herr Hans Jürgen Rolle und Frau Brigitte Sander
Bild von links nach rechts: Frau Volkova, Herr Hans Jürgen Rolle und Frau Brigitte Sander

Text und Bild: NABU Springe / M. Borgolte


Arbeitseinsatz Ziegeunerwäldchen am Samstag den 18 November 2023

Am 18 November 2023 kamen 17 Freiwillige zusammen, um bei kühlem, aber trockenem Wetter und sehr guter Stimmung Hand anzulegen. Zum Arbeitseinsatz am Südrand des Ziegeunerwäldchens hatte der Vorstand eingeladen. Die Hecken an den Streuobstbäumen wurden zurückgeschnitten und das Schnittgut wurde als Totholzhaufen aufgeschichtet. Einige Hybridpappeln wurden gefällt. Altgras wurde, mit dem kürzlich von der BINGO Umweltlotterie gespendetem Freischneider, zurückgeschnitten. Zum Abschluss gab es ein gemütliches Zusammensein bei Bier, Bratwurst, Kartoffelsalat und selbstgebackenem Kuchen.

 

Allen Helfern ein herzliches Dankeschön.

 

4.12.2023 Text Michael Borgolte

Fotos Nabu Springe / M. Borgolte


Terminübersicht 2024

14. Februar – Mittwoch, 19 UhrNaturtreff zum Thema „Umwelt, Naturschutz und Erneuerbare Energien“

Leitung: Gerd Ketelhake – CPC Germania GmbH & Co.KG

Treffpunkt: DRK-Haus, An der Bleiche 4-6, Springe

 

 17. Februar – Samstag, 9 UhrArbeitseinsatz am Ziegeunerwäldchen

Mitzubringen: Wetterfeste Kleidung und Ast- bzw. Heckenschere.

Die Aktion wird gegen Mittag mit einem kleinen Imbiss abgeschlossen.

Treffpunkt: Feldmarkt südlich des Ziegeunerwäldchens

 

 14. März – Donnerstag, 19 UhrNaturtreff für Mitglieder und Interessierte

Thema: Projekte des NABU Springe

Referent: Michael Borgolte und Günther Wall

Treffpunkt: DRK-Haus, An der Bleiche 4-6, Springe

 

05. – April, - Freitag, 19 UhrJahreshauptversammlung

Neben dem offiziellen Teil gibt es einen Rückblick auf Aktivitäten aus 2023 und Bilder der neu gegründeten Fotogruppe sowie einen kleinen Imbiss.

Treffpunkt: DRK-Haus, An der Bleiche 4-6, Springe

 

 05. Mai – Sonntag, 10 UhrExkursion zum Süntelbuchenarboretum

Führung durch das Arboretum in Nettelrede

Treffpunkt: vor Ort oder nach Absprache bei Fahrgemeinschaft

 

16. Mai – Donnerstag, 19 UhrNaturtreff zum Thema „Nächtliche Vogelrufe über Hachmühlen“

Referent: Armin Kreusel

Treffpunkt: DRK-Haus, An der Bleiche 4-6, Springe

 

01. Juni – Samstag, 9 UhrVorstellung der Naturoase „Ziegeunerwäldchen“

naturkundlicher Spaziergang

Themen: Historie, Entwicklung, Pflanzen und Tiere

Treffpunkt: Parkstreifen Hallerbrücke an der L422

Leitung: Vorstandsmitglieder unserer Stiftung

 

 13. Juni – Donnerstag, 19 UhrNaturtreff zum Thema „Niedersächsischer Weg“

Referent: Giesela Wicke (NABU-Landesverband / NABU Gehrden)

Treffpunkt: DRK-Haus, An der Bleiche 4-6, Springe

 

22. Juni - Samstag 9 Uhr Radtour entlang unserer Grundstücke

Es geht zu dem, vom NABU Springe bereuten Grundstücken in Altenhagen, Krötenteich an der B 217, Vogelschutzgebiet Dammfeld, Streuobstwiese Mühlenbrink, Alvesode und zurück nach Springe Treffpunkt: Museum auf dem Burghof, Springe

 

06. Juli – Sonntag, 9 UhrArbeitseinsatz am Vogelschutzgebiet Dammfeld B217

Ziel: Entfernung der Herkulesstauden

Mitzubringen:
Für die Arbeiten werden neben geeigneter körperbedeckender Kleidung, Handschuhe,  Schutzbrille und festes Schuhwerk auch Arbeitsgeräte wie Sensen (Forst/ Heidesensen), Macheten oder lange Astscheren benötigt.

 

Bitte beachtet die Gefahr durch den austretenden Pflanzensaft. Dieser enthält photosensibilisierende Substanzen (Gefahr eines heftigen Sonnenbrandes)

Die Arbeiten werden gegen 12 Uhr mit einem kleinen Imbiss abgeschlossen.

 

Treffpunkt: südlich der B217 an der ehemaligen Abraumhalde / städtische Deponie, Springe - Hamelner Str. - über die Brücke B 217 Richtung Kleiner Deister

 

24. August, Samstag 20:15 UhrFledermausführung

Treffpunkt: Fabrikgelände Sedemünder 

12. September, Donnerstag 19 UhrNaturtreff für Mitglieder und Interessierte

Thema: Projekte des NABU Springe

Referent: Michael Borgolte und Günther Wall

Treffpunkt: DRK-Haus, An der Bleiche 4-6, Springe

 

24. Oktober, Donnerstag 19 UhrNaturtreff zum Thema „Entwicklung des Stadtwaldes Springe“

Referent: Stadtförster Fabian Neubert

Treffpunkt: DRK-Haus, An der Bleiche 4-6, Springe

 

16. November – Samstag, 9 UhrArbeitseinsatz am Ziegeunerwäldchen

Mitzubringen: Wetterfeste Kleidung und Ast- bzw. Heckenschere.

Die Aktion wird gegen Mittag mit einem kleinen Imbiss abgeschlossen.

Treffpunkt: Feldmarkt südlich des Ziegeunerwäldchens

 

Im November -Jahresabschluss Veranstaltung, Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.

 

 

 Änderungen möglich - achten Sie auf die lokale Presse.

 

 Die Teilnahme an allen Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Haftungsansprüche gegen den Naturschutzbund Deutschland oder die Organisatoren sind ausgeschlossen.

 

Gäste sind stets willkommen.

 

Ältere Nachrichten...

Wisente im Wald - Foto: NABU/C. Heinrich
Wisente im Wald - Foto: NABU/C. Heinrich